Vorbereitung von Kapitalmarkt-Maßnahmen
Alphabet Share Struktur für Ihre UK PLC aufbauen
Auf Wunsch teilen wir das Stammkapital Ihrer UK PLC in verschiedene Aktiengattungen oder Aktienklassen, die nach den Buchstaben des Alphabets benannt sind (daher der Name) auf. Dies ermöglicht es Ihrer UK PLC, je nach den individuellen Aktienbeständen der Aktionäre unterschiedliche (Stimm-) Rechte zu vergeben und unterschiedliche Dividendensätze zu zahlen. Es ist eine effiziente, flexible und oft steuergünstige Methode zur Strukturierung Ihres Unternehmens.
Was sind Alphabet-Shares?
Der Begriff „Alphabet-Shares“ wird häufig verwendet, um verschiedene Klassen von Anteilen zu beschreiben, die durch einen Buchstaben gekennzeichnet sind („A-Anteile“, „B-Anteile“ usw.).
Solche Aktien können mit spezifischen Rechten verbunden sein, die in der Satzung oder den Ausgabebedingungen der UK PLC zugeteilt wurden, und Alphabet-Aktien werden in verschiedenen Unternehmen für unterschiedliche Zwecke verwendet.
Alphabet-Shares sind Stammaktien (“Ordinary Shares”) und nicht etwa Vorzugsaktien. Dies ist deswegen von Bedeutung, da Vorzugsaktien (“Preference Shares”) gesellschaftsrechtlich an eine Reihe von gesetzlichen Bedingungen geknüpft sind, welche die Flexibilität des Vorstands der PLC ggf. einschränken. Stammaktien sind davon nicht betroffen.
Warum verschiedene Klassen von Alphabet-Shares schaffen?
Alphabet-Aktien können gemäß der Satzung der Gesellschaft mit verschiedenen Rechten verbunden sein.
Typische Verwendungen von Alphabet-Aktien sind:
Verschieden hohe Dividenden ausbezahlen. Es ist vorstellbar, quasi-Vorzugsaktien zu schaffen, die kein Stimmrecht haben, aber hinsichtlich der Dividendenrechte präferiert werden.
Die Stimmrechte von passiven Investoren einschränken oder eliminieren.
Verschiedene Aktien zu unterschiedlichen Preisen ausgeben. Je weniger die Aktien kosten, desto weniger Rechte haben sie.
Spezifische Rechte mit einer Aktienklasse verknüpfen. Beispielsweise ist es denkbar, dass nur Aktien einer bestimmten Klasse den Vorstand der Gesellschaft wählen dürfen.
Dividenden zu unterschiedlichen Sätzen ausschütten
Dividenden können als steuereffiziente Methode zur Zahlung von Direktoren und Aktionären verwendet werden, anstatt ihnen ein Gehalt zu zahlen.
Alphabet-Shares können also verwendet werden, um unterschiedliche Dividendensätze an einzelne Aktionäre zu zahlen. Beispielsweise kann Aktionär A alle A-Aktien des Unternehmens und Aktionär B alle B-Aktien des Unternehmens halten.
Die Satzung muss geändert werden, damit die Gesellschafter zwischen Anteilsklassen und den zu zahlenden Dividendensätzen unterscheiden können.
Dies liegt daran, dass die Mustersatzung – die die Standardsatzung sind, die gilt, wenn ein Unternehmen seine eigene Satzung nicht umsetzt – verlangen, dass Dividenden im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Aktien gezahlt werden.
Ausgabe verschiedener Aktiengattungen in Familienunternehmen
Es ist üblich, dass Familienunternehmen Anteile zwischen Familienmitgliedern verteilen, um ihnen zu ermöglichen, Dividenden zu erhalten und Einkommen aufzuteilen und die Steuereffizienz zu verbessern.
Alphabet-Shares ermöglichen Flexibilität bei den Dividendensätzen und den Rechten, die jedem Familienmitglied zugeschrieben werden. Beispielsweise kann der Ehepartner eines Unternehmensleiters Aktien ohne oder mit eingeschränktem Stimmrecht besitzen.
Aktien an Mitarbeiter ausgeben
Alphabet-Shares können verwendet werden, um Programme zu gestalten, die es Mitarbeitern ermöglichen, teilweise in Form von Dividenden bezahlt zu werden. Solche Programme können die Loyalität und das Engagement der Mitarbeiter ihrer UK PLC fördern und gleichzeitig steuereffizient sein.
Die den Mitarbeitern zugeteilten Aktienklassen variieren je nach Ausgestaltung des Programms, aber in der Regel sind die Aktien nicht stimmberechtigt und ermöglichen die Rücknahme der Aktien durch die UK PLC, falls der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Joint Ventures
Wenn zwei oder mehr unabhängige Unternehmen ein Joint Venture eingehen, werden häufig Alphabet-Shares verwendet, um die Rechte jedes gemeinsamen Eigentümers zu definieren.
Wenn beispielsweise zwei Unternehmen ein neues drittes Unternehmen gründen, kann Unternehmen A alle A-Aktien und Unternehmen B alle B-Aktien besitzen. Die Satzung und/oder Aktionärsvereinbarung der neuen Gesellschaft legt dann die verschiedenen Bestimmungen fest, die mit der Anteilsklasse jedes Eigentümers verbunden sind.
Zu beachten bei einem Börsengang
Grundsätzlich können Aktien verschiedener Klassen an der Börse gelistet werden. Allerdings gilt für jede Aktiengattung, dass eine separate ISIN benötigt wird und einen eigener Wertpapier-Prospekt.
Wollen Sie also die Gründeraktien an der Börse listen und auch noch die Aktien der Klasse B, welche die Investoren gezeichnet haben, sind zwei ISINs und zwei Prospekte zu erstellen.
Daneben sind nicht alle Börsen sind von Alphabet-Shares angetan. In der Tat gibt es eine Reihe von Börsen, welche diese ablehnen.
Es ist daher wichtig, die Schaffung von Alphabet Shares in Kontext eines etwaigen Börsengangs zu planen.
Unsere Expertise mit Alphabet-Share Strukturen für Ihre UK PLC
Wir können für Ihre UK PLC sowohl bei der Gründung des Unternehmens, als auch danach eine Alphabet-Share Struktur implementieren.
Wir empfehlen dies im Rahmen der Gründung der PLC vorzunehmen, insbesondere wenn Sie eine große Anzahl von Aktionären erwarten. Eine spätere Implementierung ist absolut möglich, muss allerdings durch die Hauptversammlung genehmigt werden, was ggf. logistische Komplikationen bedeutet.
Unser Service umfasst:
Schritt-für-Schritt-Beratung zum Aufbau von Alphabet-Aktienstrukturen, zur Ausgabe neuer Aktien und zum Schutz der Aktionärsrechte.
Prüfung, Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Aktionärsverträgen.
Umgang mit Company House-Mitteilungen, Verwaltung und Einreichung.
Beratung zu anderen Überlegungen zu Aktionärsrechten, wie z. B. Exit-Strategien, Minderheitsrechte und Vorstandsmanagement.
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Lassen Sie sich individuell zum Thema UK PLC, Börsengang und Kapitaleinwerbung beraten. Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch bei dem Ihre Detailfragen ausführlich geklärt werden können.