Company Secretary Services für Ihre UK PLC

Als Company Secretary Ihrer UK PLC (frei übersetzt mit “Schriftführer”) sind wir gegenüber den britischen Behörden verantwortlich für die korrekte Einreichung aller Schriftsätze, Erklärungen und Berichte beim Handelsregister Companies House. Wir setzen Protokolle von Vorstands-Sitzungen auf (“Meeting Minutes”) und verfassen Gesellschafterbeschlüsse. Der Company Secretary organisiert ebenfalls Gesellschafterversammlungen und instruiert den Share Registrar z.B. hinsichtlich der Ausgabe neuer Aktien.

Company Secretary-Dienste für nicht börsennotierte UK PLCs

 

Als Company Secretary von UK PLCs, die nicht an der Börse gelistet sind, kümmern wir uns um folgende Aufgaben:

  • die Führung des Registers der Geschäftsführer und Secretaries;

  • die Führung des Registers der Anleihegläubiger;

  • Führung des Aktionärsregisters nach Bedarf;

  • Vorbereitung und Einreichung der Jahresmeldung (Confirmation Statement);

  • Eintragung von Änderungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Registern und Einreichung beim Companies House wie erforderlich oder Durchführung von Due-Diligence- und Identitätsprüfungen bei neuen Geschäftsführer

  • Verwahrung und Führung des Protokollbuchs;

  • Sicherstellung, dass die Einreichungen beim Companies House rechtzeitig erfolgen, um Strafen zu vermeiden;

  • Sicherstellung, dass alle Companies House-Einreichungen durch die richtigen Behörden und Beschlüsse unterstützt werden;

  • Ad-hoc-Telefonunterstützung während der Bürozeiten von Montag bis Freitag, soweit dies für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben erforderlich ist

  • Versendung von Mahnungen für die Einreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüsse beim Companies House und HMRC

  • Weiterleitung (per Scan und E-Mail) jeglicher Post von Companies House, HMRC und dem Courts Service.

Company Secretary-Dienste für börsennotierte UK PLCs

 

Bei börsennotierten UK PLCs stehen wir Ihnen außerdem ie folgt als Company Secretaries zur Seite:

  • Wir kümmern uns um Vorstandssitzungen, Vorstandsausschüsse, Hauptversammlungen und Jahreshauptversammlungen, einschließlich der Vorbereitung und Verteilung von Bekanntmachungen und Tagesordnungen, der Erstellung von Protokollen und Beschlüssen und Angelegenheiten, die sich aus den Sitzungen ergeben, in Verbindung mit einem Beschlussregister.

  • Sicherstellung, dass wichtige Aktionäre an Hauptversammlungen und Jahreshauptversammlungen von börsennotierten und gehandelten Unternehmen teilnehmen oder einen Stimmrechtsvertreter benennen.

  • Beratung zur Corporate Governance, um eine gute Entscheidungsfindung zu erleichtern und sicherzustellen, dass sich die Vorstandsmitglieder ihrer Verantwortung für die Führung ihres Unternehmens und die Erreichung der strategischen und finanziellen Ziele bewusst sind.

  • Beratung bei der Einhaltung von Vorschriften, um sicherzustellen, dass das Unternehmen durch eine gute Unternehmensführung mit dem Gesetz und in geeigneten Fällen mit den Börsenzulassungsregeln, den AIM-Regeln und dem Combined Code konform ist.

  • Kostengünstige Verwaltung von ruhenden Tochtergesellschaften.

  • Zusammen mit unserem Rechtsteam prüfen wir Verträge und beraten allgemein zum Handelsrecht, wobei wir bei Bedarf externe Anwaltskanzleien hinzuziehen.

  • Fallmanagement bei Rechtsstreitigkeiten im Namen des Unternehmens.

  • Schutz der gesetzlich vorgeschriebenen Bücher und Ermöglichung der Einsichtnahme durch Personen mit entsprechender Befugnis, wobei die Vertraulichkeit der Arbeit des Vorstands und andere Aspekte der Unternehmenssicherheit stets gewahrt bleiben.

  • Bereitstellung einer Interimsvertretung für das Gesellschaftssekretariat, z.B. bei Krankheit, Mutterschaft oder in der Zeit zwischen dem Ausscheiden eines Stelleninhabers und dem Zeitpunkt, zu dem der neu ernannte Gesellschaftssekretär sein Amt antreten kann.

  • Stets einen unserer erfahrenen Unternehmenssekretäre als Berater zur Verfügung, falls kurzfristig ein Rat benötigt wird.

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