Börsenlisting oder IPO?
Börsengang ist nicht gleich Börsengang. Zwar denkt man als Laie nicht selten, dass ein Börsenlisting und ein IPO (= Initial Public Offering) das gleiche sind. In Wirklichkeit handelt es sich aber um zwei grundlegend unterschiedliche Varianten eines „Going Public“.
Börsenlisting (von uns empfohlen)
Ein Börsenlisting ist für die meisten Mandanten der von uns empfohlene Weg an die Börse! Bei einem Börsenlisting werden bestehende Aktien existierender Aktionäre an der Börse zum Verkauf angeboten. Der Erlös fliesst den Aktionären zu. Die frühzeitige Ankündigung eines späteren Börsenlistings eignet sich daher in erster Linie, um Investoren schon bei der Kapitaleinwerbung eine lukrativen Exit-Möglichkeit in Aussicht zu stellen.
Das Unternehmen wird in der Regel in den Jahren vor dem Listing neue Aktien über Private Placements verkaufen und so Kapital einsammeln. Investments in junge Unternehmen sind riskant. Die Gewissheit eines baldigen Börsengangs und damit ein möglicher Cash-Out hilft dabei, den Investoren die Aktie schmackhaft zu machen. Ein Börsenlisting ist wesentlich schneller, einfacher und günstiger zu realisieren als ein IPO (erfahren Sie hier mehr dazu, was ein IPO ist).
So wird zum Beispiel keine Investment Bank und oftmals auch kein Wertpapierprospekt benötigt. Dabei ist das Börsenlisting nicht nur eine Lösung für „kleine“ Unternehmen. Spotify und Slack haben sich beide 2019 für ein Listing und nicht für einen IPO entschieden. Beide Unternehmen hatten über Private Placements in den Jahren vor dem Börsengang üppig Kapital eingesammelt. Das Listing hatte primär zum Ziel, bestehende Aktionären für ihr Vertrauen zu belohnen.
Die Risiken des Listings sind offensichtlich: Es kann kompliziert bzw. unmöglich sein, die Verkäufe von Aktien zu kontrollieren. Lock-Up Fristen und Escrow-Lösungen sind bei elektronischen Aktien nur beschränkt von Nutzen oder teuer. Werfen zu viele Aktionäre ihre Anteile auf den Markt und es gibt zu wenig Nachfrage, fällt der Kurs, was sich möglicherweise negativ auf Ihr Unternehmen auswirken kann.
Initial Public Offering (IPO)
Bei einem klassischen IPO werden neue Aktien an der Börse verkauft, das Unternehmen führt also eine Kapitalerhöhung durch. In diesen Vorgang ist eine Investment Bank involviert, die bereits vor dem IPO Interessenten für die Anteile sucht und basierend auf nach Nachfrage einen Emissionspreis für die Aktie ermittelt (Book Building). Anders als bei einem Listing sind bestehende Aktionäre nicht in den IPO involviert. Freilich können auch bestehende Aktionäre ihre Aktien am Markt verkaufen, sobald die die Aktie an der Börse gehandelt wird.
Das eingeworbene Kapital fliesst direkt dem Unternehmen zu und kann so Finanzierung weiteren Wachstums verwendet werden. Das Hauptrisiko beim IPO ist, dass die Investment-Bank vor Börsengang nicht genügend Kaufinteressenten findet, welche die neuen Aktien zeichnen wollen. Das beeinflusst den Kurs negativ. Der IPO macht vor allem Sinn, wenn das Unternehmen sehr bekannt ist und davon auszugehen ist, dass die Aktien aufgrund hoher Nachfrage überzeichnet werden und sich so ein attraktiver Preis für die Aktien erzielen lässt.
Unterstützung bei IPO und Listing
Egal, ob Sie sich für ein Börsenlisting oder einen IPO interessieren: Unsere Kanzlei kann Sie bei allen Belangen rund um den Börsengang unterstützen. Wir helfen Mandanten beim Going Public an einer Reihe von Börsenplätzen und freuen uns, auch mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Nächste Schritte
Wenn die hier beschriebenen Kapitalmarktmassnahmen für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
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