Ablauf eines Börsenlistings
Bei einem Börsenlisting erhalten bestehende Aktionäre Ihres Unternehmens die Möglichkeit, Aktienpakete an der Börse zu verkaufen. Ein Börsenlisting ist also kein IPO. Hier beschreiben wir, wie ein Börsenlisting abläuft.
Unterschied Börsenlisting und IPO
Ganz wichtig ist zunächst das Verständnis, dass ein Börsengang kein IPO (Initial Public Offering) ist. Es ist essenziell, dass Sie die Unterschiede zwischen Listing und IPO kennen, damit Missverständnisse vermieden werden. Auf dieser Seite haben wir die Unterschiede zwischen IPO und Börsenlisting erklärt und hier, was IPO ist. Welche Gründe für einen Börsengang sprechen, erfahren Sie in unserem Guide zum Börsengang.
Das Börsenlisting ist der Gang an die Börse, den wir 90% unserer Mandanten empfehlen. Ein IPO ist für viele Mandanten keine geeignete Massnahme.
Ziel des Börsenlistings
Das Ziel des Börsenlistings ist, dass bestehende Aktionäre der emittierenden Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, ihre Aktien zu verkaufen und so einen Veräußerungsgewinn erzielen. Man bietet den Aktionären ein Exit-Szenario an. Die Gesellschaft selbst wirbt bei einem Börsenlisting selbst keine Mittel an.
Kapitaleinwerbung per Börsenlisting
Beim Listing selbst wirbt die Gesellschaft kein Kapital über die Börse ein ein. Die Kapitaleinwerbung erfolgt in den Jahren und Monaten vor dem Listing. Die Gesellschaft kann dann über Private Placements ihre Aktien an Investoren verkaufen und diesen einen baldigen Börsengang in Aussicht stellen.
Ablauf eines Börsenlistings im Detail
Unsere Kanzlei unterstützt Sie beim Börsenlisting an den Börsenplätzen Wien, London, Kopenhagen und New York. Natürlich habe alle Börsenplätze ihre Eigenheiten. Aber im Grundsatz läuft ein Listing wie folgt ab:
Bewertung der operativ tätigen Gesellschaft bzw. des Business Plans
Wir gehen davon aus, dass Sie ein operatives Unternehmen haben, was Umsätze erwirtschaft und für das es einen Business Plan gibt. Dieses lassen Sie von einem lokalen Wirtschaftsprüfer bewerten, am besten per DCF-Bewertung. Ein umfangreiches Wertgutachten nach deutschem Vorbild ist aber NICHT erforderlich.
Schaffen einer List-Holding-Struktur
Aufgrund von Risiko-Abwägungen (Haftung etc.) wird nicht das operative Unternehmen gelistet, sondern es wird eine List-Holding gegründet, z.B. eine UK PLC. In diese wird dann das operative Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung per Sacheinlage eingebracht (Share-Swap / Aktientausch). Das operative Unternehmen ist danach eine Tochtergesellschaft der Holding Gesellschaft.
ISIN beantragen
Wir beantragen eine ISIN für die Holding-Gesellschaft.
Verbriefung der Anteile der List-Holding
Es erfolgt die Verbriefung der bestehenden Anteile, auch Securitsation oder Dematerialisierung genannt. Dabei werden alle bestehenden Aktien der Holding in elektronische Aktien umgewandelt und in die Depots der Aktionäre übertragen.
Kapitaleinwerbung über Private Placements
Sie beginnen nun, über Private Placements Kapital für die Gesellschaft einzuwerben. Jede Privatplatzierung löst eine Kapitalerhöhung in der List-Holding aus. Die Anteile werden dem neuen Investor elektronisch in sein Depot bei seiner Hausbank übertragen.
WICHTIG: Unbedingt Prospektpflicht beachten und ggf. einen Prospekt erstellen.
Beauftragung Listing Partner
Rund 6-12 Monate vor dem geplanten Börsengang wird der sog. Listing Partner von Ihnen mandatiert. Dabei handelt es sich um einen von der Börse beauftragen und beaufsichtigten Berater, der sich um alle Formalitäten des Börsengangs kümmert. Dieser wird von uns vermittelt. Der Listing Partner schreibt den Börsenantrag und die Company Description, welche das Unternehmen im Detail beschreiben. Dieses wird bei der Börse eingereicht.
Börsenzulassung
Die Gesellschaft erhält die Börsenzulassung und es wird ein Datum für den Börsengang festgelegt, ebenso wie der erste Handelskurs, welcher auf Basis bisheriger Aktienverkäufe über Private Placements definiert wird.
Erster Handelstag
Das Unternehmen ist an der Börse. Es gibt einen Kurs. Die bestehenden Aktionäre können ihre Aktien verkaufen und die Öffentlichkeit kann die Aktien an der Börse erwerben. Oft macht es Sinn, einen Market Maker zu beauftragen, der sicherstellt, dass Käufer Verkäufer finden und umgekehrt.
So geht es nach dem Börsengang weiter
Die Arbeit geht mit dem Börsengang eigentlich erst so richtig los. Jetzt, da die Aktie gelistet ist und in der Öffentlichkeit steht, müssen Sie sicherstellen, dass das Unternehmen sich weiter gut entwickelt und Sie die Aktionäre mit positiven Meldungen beglücken können.
So kann Sie unsere Kanzlei bei einem Börsenlisting unterstützen
Unsere Kanzlei ist seit 2008 in Börsenlistings involviert und wir sind mit allen Elementen des Going Public bestens vertraut. Aber natürlich können wir nicht alle Aspekte des Börsenlistings abdecken. Sie brauchen Listing Partner, WPs, Anwälte, Share Registrars usw. Wir treten daher meistens als Lead Advisor bei Börsenlistings auf und kümmern uns um die Gesamtkoordination des Listing-Projekts. Wir haben ein gutes Netzwerk, dass Spezialisten aus allen genannten Bereichen umfasst. Dabei handelt es sich um bewährte Partner, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Gemeinsam werden wir Ihr Listingprojekt zum Erfolg bringen.
Nächste Schritte
Wenn die hier beschriebenen Kapitalmarktmassnahmen für Sie und Ihr Unternehmen interessant sind, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
Bitte fordern Sie zunächst eine kostenlose und unverbindliche Potenzialanalyse über unserer Website an.
Wir unterziehen Ihre Angaben einer Kurzprüfung und lassen Ihnen dann unser kompakte Einschätzung zu Ihrem Kapitalmarkt-Vorhaben per Email zukommen.
Wir lassen Sie dabei auch wissen, ob wir die Kapazität und die Kompetenz haben, Ihr Mandat zu übernehmen und was vor diesem Hintergrund die nächsten Schritte wären.
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