Wissenswertes

UK PLC Stammkapital & Aktien

Welche Anforderungen gibt es an das Stammkapital der UK PLC? Wie viel muss man einzahlen und wie stückelt man Aktien am besten.

Kapitalanforderungen

Für die PLC ist ein Mindest-Stammkapital von mindestens £50,000 vorgeschrieben (vergleichbar mit dem Stammkapital für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Gründung). Davon müssen £12,500 auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden. Die Gesellschaft erhält dann das sog. „Certificate of Trading“ von Companies House und darf anschließend aktiv werden.

Beachten Sie, dass die Bank das Konto der Gesellschaft nicht vollständig freischaltet, bis das Certificate of Trading vorgelegt wird (Sperrkonto).

Ist die Gesellschaft zunächst ruhend, muss kein Stammkapital einbezahlt werden. Allerdings erhalten Sie so lange auch kein Bankkonto.

PLC Aktien – was es zu beachten gibt

Zu den Aktien der PLC gibt es folgendes zu beachten:

Nennwert der PLC Aktien

Der Nennwert pro Aktie kann bei der PLC £0,01 sein. Ein geringer Nominalwert hat den Vorteil, dass Sie mehr Aktien ausgeben können. Viele unserer Mandanten wollen allerdings nicht den Eindruck einer “Ramsch-Aktie” vermitteln und entscheiden sich daher für einen Nennwert von £0,10.

Die verschiedenen Aktientypen im Überblick

Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die Gesellschafter nach Bedarf wählen und einsetzen können. Wir haben Ihnen hierzu einen kurzen Überblick verschafft, für genauere Informationen und welche Art sich am besten für Ihr Unternehmen eignet, lassen Sie sich bitte fachkundig beraten. Wir helfen Ihnen diesbezüglich natürlich gerne weiter.

Generell gilt, dass die Anzahl der Aktien erhöht und auch wieder gesenkt werden kann, ohne dass dies in aufwendiger Bürokratie resultiert. Hierbei muss jeweils eine sogenannte „Ordinary Resolution“ (Beschluss mit Mehrheit) beim Companies House eingereicht werden. Eine Gebühr wird für die Registrierung der neuen Aktienzahl nicht abverlangt.

Hinweis: Falls nichts anderweitig vereinbart, werden bei uns in Auftrag gegebene PLCs mit Standardaktien gegründet.

Wir unterscheiden fünf Aktientypen. Im Unterschied zur AG z.B. in Deutschland oder der Schweiz ist die Aufteilung in mehrere Aktiengattungen möglich.

Ordinary (Standardaktie)

Standardaktien geben keinen besonderen Anspruch und unterliegen keinen besonderen Einschränkungen. Sie können jedoch in verschiedene Wertklassen eingeteilt werden.

Preference (Vorzugsaktie)

Diese Aktien bieten den Vorteil, dass Dividenden vorzugsweise zuerst auf sie ausbezahlt werden.

Cumulative preference (kumulative Vorzugsaktie)

Diese Aktienart gibt Anspruch auf Dividendennachzahlung, wenn diese nicht bei Fälligkeit ausgezahlt wurden.

Redeemable (rückkaufbare Aktien)

Rückkaufbare Aktien können wie der Name schon sagt nach einem gewissen Zeitraum von der Gesellschaft zurückerworben werden. Eine Gesellschaft darf jedoch nicht nur diese Aktienart ausstellen.

Kapitalerhöhung per Sacheinlage

Kapitalerhöhungen sind relativ unkompliziert auch per Sacheinlage möglich. Im Gesetz sind Kapitaleinlagen per Sacheinlagen klar geregelt, sodass eine Kapitalerhöhung nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch Einbringen eines Vermögensgegenstandes erfolgen kann.

Auch durch Aktientausch bzw. Anteilstausch können Sie Beteiligungen in die PLC einbringen. Beachten Sie hier allerdings, dass seit Brexit ein sogenannter qualifizierten Anteilstausch nicht mehr möglich ist.

Der besondere Vorteil der PLC im Vergleich zu einer AG ist hier, dass in einem solchen Fall kein komplexes Wertgutachten nach deutschem Verständnis erforderlich ist. Eine einfache Bewertung des Vermögensgegenstandes Ihres Wirtschaftsprüfers oder eines vergleichbaren Gutachters / Experten ist ausreichend.

Müssen Unternehmensanteile bewertet werden, arbeiten wir mit einem Dienstleister in den USA zusammen, der die Bewertung nach DCF vornehmen kann.

Alphabet Shares Struktur

Für den PLC-Unternehmer haben Vorzugsaktien den Vorteil, dass sie kein Stimmrecht haben und man damit praktisch verhindern kann, dass sich Aktionäre in das Tagesgeschäft der Gesellschaft einmischen können. Allerdings sind Vorzugsaktien recht unflexibel und mit Auflagen belegt, die vielen Unternehmern nicht geheuer sind.

Daher nimmt man immer mehr von der Ausgabe von Vorzugsaktien Abstand und implementiert eine sog. “Alphabet Shares Struktur.”

Dabei werden verschiedene Aktiengattungen (“Share Classes”) gebildet und A, B, C, D usw. benannt. Bei allen Aktiengattungen handelt es sich um Standardaktien (“Ordinary Shares”). Die verschiedenen Aktiengattungen werden nun mit bestimmten Rechten ausgestattet, die das Stimmrecht einschränken können.

Gerne können wir für Ihre UK PLC eine solche Alphabet Shares Struktur implementieren.

Hier erfahren Sie mehr zu Alphabet Shares.

 

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